AGMahnVordrVÄndV Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren DE

Current to 2001-03-07

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Eingangsformel

Auf Grund des § 46a Abs. 8 des Arbeitsgerichtsgesetzes, der durch Artikel 2 Nr. 01 des Gesetzes vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1694) neu gefasst wurde, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Art. 1

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Art. 2 — Überleitungsvorschrift

Für das Mahnverfahren sind die bisherigen Vordrucke zu verwenden, wenn der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden ist.

Art. 3 — Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. April 2001 in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.