BPräsAmtsbezAnO-1977-08-02 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen DE

Current to 1977-08-02

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(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest:

Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung

- als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -,

Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung

- als Leiter einer Hauptabteilung -.